Der Strafbefehl und seine Vorteile
Das Strafverfahren beginnt mit einem Ermittlungsverfahren. In diesem Stadium kann man für gewöhnlich als Beschuldigter einer Straftat nach Akteneinsicht einschätzen, ob die Beweislage erdrückend ist. Kommt eine Einstellung im Ermittlungsverfahren nach allen Gesichtspunkten nicht in Betracht, muss man als gewissenhafter Strafverteidiger in Erwägung ziehen, dem eigenen Mandanten das kompromittierende Unterfangen einer öffentlichen Hauptverhandlung zu ersparen. Ein Anwalt für Strafrecht kann dazu in geeigneten Fällen gegenüber der Staatsanwaltschaft anregen, Antrag auf Erlass eines Strafbefehls zu erlassen. So wird das schriftliche Strafbefehlsverfahren den Mandanten vor unerwünschter Publizität schützen und zudem eine öffentliche Hauptverhandlung mit all ihren Nachteilen vermeiden. Nicht unberücksichtigt bleiben darf dabei der Aspekt der Kostenersparnis.
Die Voraussetzungen für einen Strafbefehl:
- Der Strafbefehl ist nur bei einem Vergehen zulässig
Rechtsfolgen, die bei einem Strafbefehl festgesetzt werden können:
- Geldstrafe, Verwarnung mit Strafvorbehalt, Fahrverbot, Verfall, Einziehung, Unbrauchbarmachung, Vernichtung, Bekanntgabe der Verurteilung, Geldbuße gegen eine juristische Person
- Entziehung der Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist
- Absehen von Strafe
- bei einem verteidigten Beschuldigten eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, sofern die Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird
Für den Strafverteidiger gilt die Besonderheit: Das Bundeszentralregister im Blick behalten!
Bei einer Verurteilung zu einer Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten wird die Verurteilung nicht in das polizeiliche Führungszeugnis aufgenommen, sofern im Bundeszentralregister keine weitere Eintragung vorhanden ist.