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05.05.2009

Zustandekommen eines Mietaufhebungsvertrags

Abgelegt unter: Recht — Tags:, , , , — Petra Haas @ 11:46

Es gibt viele denkbare Konstellationen, unter denen ein Mietaufhebungsvertrag zustande kommen kann. Entscheidend ist stets, dass ein solcher Mietaufhebungsvertrag im Einverständnis aller Beteiligten formuliert und abgesegnet werden muss. Ansonsten hat er keinen Anspruch auf Gültigkeit! Alle Beteiligten meint dabei den Vermieter sowie alle Mieter, die im aufzuhebenden Mietverhältnis involviert sind (Familien, Wohn- oder Lebensgemeinschaften). Es genügt also nicht, wenn sich nur der Vermieter und der der Mieter, der den Mietvertrag unterschrieben hat, einig werden. Alle, die ebenfalls von einem solchen Mitaufhebungsvertrag betroffen wären, haben eine Mitspracherecht (Volljährigkeit vorausgesetzt) und die Zustimmung eines jeden Einzelnen von ihnen ist erforderlich, wenn ein Mietaufhebungsvertrag zustande kommen soll. Der Mitaufhebungsvertrag wird häufig dann genutzt, wenn es darum geht, ein (möglicherweise befristetes) Mietverhältnis kurzfristig und rasch wirksam zu kündigen. Dies wird häufig dann in Anspruch genommen, wenn der ausziehende Mieter bzw. die ausziehende Mietgemeinschaft bereits eine neue Wohnung sicher hat und dort in Kürze einzuziehen gedenkt. Ein Mietaufhebungsvertrag birgt dann die Möglichkeit, einer vorübergehenden Doppelbelastung durch zwei Mieten zu entgehen. Ferner kann eine eventuelle Kündigungsfrist auf diesem Wege umgangen werden. Insofern ist die Aufhebung des Mietvertrags eine gängige Praxis. Entsprechend unkompliziert kann sie auch abgewickelt werden, um ein möglichst rasches Zustandekommen zu gewährleisten. So kann ein Mietaufhebungsvertrag sogar gänzlich formlos und rein mündlich erfolgen. Wichtig ist dabei die Willensbekundung mindestens einer Partei und das Einverständnis beiderseits. Dann macht ein Mietaufhebungsvertrag sogar einen schriftlichen Mietvertrag ungültig. Allerdings empfiehlt es sich aus juristischen Gesichtspunkten heraus, einen Mietaufhebungsvertrag stets schriftlich aufzusetzen und zu archivieren. Im Internet findet man vielerorts entsprechende Muster für einen Mietaufhebungsvertrag. Das bloße Überreichen der Schlüssel an den Vermieter allein reicht übrigens nicht – wie häufig fälschlicherweise angenommen wird – als formloser Mietaufhebungsvertrag aus.

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